Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (z.B. Handelsschule, Fachschule für wirtschaftliche Berufe, Bürolehre oder gleichwertige Ausbildung) … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
1
Abgeschlossene/s Ausbildung/Studium gemäß MTD-Gesetz, BGBl. Nr. 460/1992 i.d.g.F. Und idealerweise Berufserfahrung - Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
2
Sie interessieren sich für eine Ausbildung im „handwerklichen Bereich“, bringen technisches Verständnis mit, sind kontaktfreudig und können sich eine abwechslungsreiche Tätigkeit im Freien vorstellen … Das Land Niederösterreich bildet auch dieses Jahr wieder engagierte, junge Menschen im Lehrberuf …
3
Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
4
Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
5
Abgeschlossene Berufsausbildung (erwünscht) - Führerschein der Gruppe C (bzw. Nachholbereitschaft) - Technisches Verständnis - Zielstrebigkeit und Durchsetzungsvermögen - Organisationsfähigkeit … Eine Entlohnung nach dem NÖ Landes-Bedienstetengesetz, LGBl
6
Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes - Abgeschlossene Sonderausbildung Intensivpflege (§68 GuKG) wünschenswert … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
7
Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes - Hohes Maß an Sozialengagement, Einsatzbereitschaft und Durchsetzungsvermögen … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
8
Universitätsabschluss der Rechtswissenschaften (Diplomstudium, Masterstudium) - Ein engagiert absolviertes Studium - Interesse für Verwaltungsrecht - Weitere Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil … Eine Entlohnung nach dem NÖ Landes-Bedienstetengesetz, LGBl
9
Mitarbeit bei der technischen und verwaltungsmäßigen Betreuung samt Kontrolle aller notwendigen Erhaltungs-, Instandsetzungs- und Baumaßnahmen - Mitarbeit bei der Organisation der Kontrolle des Straßenzustandes sowie der technischen Kunstbauten, bei der Straßendatenbank und bei der Organisation und Leitung des Winterdienstes
10