Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes - Einschlägige Berufserfahrung (mindestens 5 Jahre) … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
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Pflegeplanungskenntnisse im Pflegedokumentationssystem „VIVENDI“ von Vorteil - Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
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Sie interessieren sich für die Verwaltung, sind ein Organisationstalent, kontaktfreudig und wissen mit einer Computertastatur gut umzugehen … Das Land Niederösterreich bildet auch dieses Jahr wieder engagierte junge Menschen im Lehrberuf Verwaltungsassistenz aus
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Ärzt:in für Allgemeinmedizin mit besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet der Palliativmedizin bzw. die Bereitschaft zu dieser Ausbildung (Spezialisierung für Palliativmedizin ist innerhalb von 2 Jahren nachzuholen) … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein …
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Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
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Sie interessieren sich für eine Ausbildung im „handwerklichen Bereich“, bringen technisches Verständnis mit, sind kontaktfreudig und können sich eine abwechslungsreiche Tätigkeit im Freien vorstellen … Das Land Niederösterreich bildet auch dieses Jahr wieder engagierte, junge Menschen im Lehrberuf …
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Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
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Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes - Abgeschlossene Sonderausbildung Intensivpflege (§68 GuKG) oder die Bereitschaft diese zu absolvieren … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
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Mitarbeit bei der technischen und verwaltungsmäßigen Betreuung samt Kontrolle aller notwendigen Erhaltungs-, Instandsetzungs- und Baumaßnahmen - Mitarbeit bei der Organisation der Kontrolle des Straßenzustandes sowie der technischen Kunstbauten, bei der Straßendatenbank und bei der Organisation und Leitung des Winterdienstes
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Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
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