nach dem Lehrabschluss im Regelfall ein vertragliches Dienstverhältnis mit dem Land Niederösterreich - geregelte Arbeitszeiten - die Möglichkeit, sich fachlich und persönlich weiter zu entwickeln - Was sollen Sie mitbringen: abgeschlossene 9
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Abgeschlossene akademische Ausbildung im Bereich Betriebswirtschaft oder Gesundheits- oder Sozialmanagement (mind. 90 ECTS) oder vergleichbare Ausbildung … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
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Abgeschlossenes Studium im IT-Bereich - Erfahrung in der Budgetplanung und im Controlling von Projekt- und Betriebskosten - Fundierte Kenntnisse und Berufserfahrung im Datacenter Bereich … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
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Abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des GuKG - Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Gesundheits- und Krankenpflege … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
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Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
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Abgeschlossene akademische Ausbildung im Bereich Betriebswirtschaft oder Gesundheits- oder Sozialmanagement (mind. 90 ECTS) oder vergleichbare Ausbildung z.B. E.D.E Zertifikat (Diplomlehrgang) mit einschlägiger Berufserfahrung … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
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Abgeschlossene akademische Ausbildung im Bereich Betriebswirtschaft oder Gesundheits- oder Sozialmanagement (mind. 90 ECTS) oder vergleichbare Ausbildung … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
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Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes - Hohes Maß an Sozialengagement, Einsatzbereitschaft und Durchsetzungsvermögen … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
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Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes - Hohes Maß an Sozialengagement, Einsatzbereitschaft und Durchsetzungsvermögen … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
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Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes - Hohes Maß an Sozialengagement, Einsatzbereitschaft und Durchsetzungsvermögen … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
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