Sie interessieren sich für Vermessungstechnik und wollen eine Lehre mit oder ohne Matura machen. Dann haben wir genau die richtige Lehrstelle für Sie! Das Land Niederösterreich bildet auch dieses Jahr wieder engagierte junge Menschen im Lehrberuf Vermessungstechnik aus
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nach dem Lehrabschluss im Regelfall ein vertragliches Dienstverhältnis mit dem Land Niederösterreich - geregelte Arbeitszeiten - die Möglichkeit, sich fachlich und persönlich weiter zu entwickeln - Was sollen Sie mitbringen: abgeschlossene 9
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Leitung der Station mit Verantwortung für Organisation und reibungslose Abläufe - Entwicklung und Umsetzung innovativer Pflegekonzepte - Förderung der Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team - Sicherstellung und Weiterentwicklung der Pflegequalität
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Abgeschlossene/s Ausbildung/Studium gemäß MTD-Gesetz, BGBl. Nr. 460/1992 i.d.g.F. Und idealerweise Berufserfahrung … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
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Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes - Hohes Maß an Sozialengagement, Einsatzbereitschaft und Durchsetzungsvermögen … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
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Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
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Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
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Abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen der OTA-Ausbildungsverordnung - Hohes Maß an Sozialengagement, Einsatzbereitschaft und Durchsetzungsvermögen … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
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Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
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Abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des GuKG - Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Gesundheits- und Krankenpflege … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
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