Sie interessieren sich für Vermessungstechnik und wollen eine Lehre mit oder ohne Matura machen. Dann haben wir genau die richtige Lehrstelle für Sie! Das Land Niederösterreich bildet auch dieses Jahr wieder engagierte junge Menschen im Lehrberuf Vermessungstechnik aus
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nach dem Lehrabschluss im Regelfall ein vertragliches Dienstverhältnis mit dem Land Niederösterreich - geregelte Arbeitszeiten - die Möglichkeit, sich fachlich und persönlich weiter zu entwickeln - Was sollen Sie mitbringen: abgeschlossene 9
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Abgeschlossene akademische Ausbildung im Bereich Betriebswirtschaft oder Gesundheits- oder Sozialmanagement (mind. 90 ECTS) oder vergleichbare Ausbildung … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
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Abgeschlossene einschlägige handwerkliche sowie elektrotechnische Ausbildung - Kenntnisse im Bereich der Elektrotechnik sowie Mess- und Regeltechnik wünschenswert … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
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Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetze … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
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Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
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Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
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Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
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Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
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Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes - des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes - Hohes Maß an Sozialengagement, Einsatzbereitschaft und Durchsetzungsvermögen … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
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