alle Tätigkeiten gemäß Ärzte-Ausbildungsordnung - genetische Beratungen und klinisch genetische Untersuchungen - Aufarbeitung und Befundung von zytogenetischen, molekularzytogenetischen und molekulargenetischen Analysen - Syndromsuche
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mit Nachweisen zu belegen: Diplom „Fachärztin/Facharzt im Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten" … Arbeitsbeginn in Österreich die Anerkennung Ihrer im Ausland absolvierten Ausbildungszeiten durch die Österreichische Ärztekammer erforderlich ist
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Diplom „Fachärztin/-arzt im Sonderfach Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin" … Arbeitsbeginn in Österreich die Anerkennung Ihrer im Ausland absolvierten Ausbildungszeiten durch die Österreichische Ärztekammer erforderlich ist
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mit Nachweisen zu belegen: Abgeschlossene Ausbildung Ius practicandi oder Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin und Familienmedizin(es können sich auch jene Personen bewerben, welche die Ausbildung bis spätestens Ende 2026 positiv abschließen werden) … Arbeitsbeginn in Österreich die Anerkennung Ihrer im …
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mit Nachweisen zu belegen: Diplom „Fachärztin/Facharzt im Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten" … Arbeitsbeginn in Österreich die Anerkennung Ihrer im Ausland absolvierten Ausbildungszeiten durch die Österreichische Ärztekammer erforderlich ist
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mit Nachweisen zu belegen - Bescheid Diplomstudium Humanmedizin ("Dr. med. univ … Arbeitsbeginn in Österreich die Anerkennung Ihrer im Ausland absolvierten Ausbildungszeiten durch die Österreichische Ärztekammer erforderlich ist
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mit Nachweisen zu belegen … Staatsbürgerschaftsnachweis - unbeschränkter Zugang zum österr … Arbeitsbeginn in Österreich die Anerkennung Ihrer im Ausland absolvierten Ausbildungszeiten durch die Österreichische Ärztekammer erforderlich ist
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Bescheid Diplomstudium Humanmedizin („Dr. med. univ.“) Staatsbürgerschaftsnachweis … Arbeitsbeginn in Österreich die Anerkennung Ihrer im Ausland absolvierten Ausbildungszeiten durch die Österreichische Ärztekammer erforderlich ist
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1. Bewerbungen müssen bis spätestens 04.08.2026, 16:00 Uhr bei der Ärztekammer für - Burgenland, 7000 Eisenstadt, Johann Permayerstraße 3, eingelangt sein. 2. Die Bewerbung hat unter Verwendung des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens
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1. Bewerbungen müssen bis spätestens 04.08.2026, 16:00 Uhr bei der Ärztekammer für - Burgenland, 7000 Eisenstadt, Johann Permayerstraße 3, eingelangt sein. 2. Die Bewerbung hat unter Verwendung des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens
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