Gemäß Steiermärkischem Sozialbetreuungsberufegesetz, insbesondere: Hauswirtschaftliche Tätigkeiten - Einfache Aktivierung (z. B. Anregung zur Beschäftigung) - Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld - Hygienische Maßnahmen (z. B. Wäschegebarung)
1
Gemäß Steiermärkischem Sozialbetreuungsberufegesetz, insbesondere: Hauswirtschaftliche Tätigkeiten - Einfache Aktivierung (z. B. Anregung zur Beschäftigung) - Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld - Hygienische Maßnahmen (z. B. Wäschegebarung)
2
Betreuung orthopädischer Patienten sowie Begleitdienste (Hol- und Bringedienst) - Betreuung zu Pflegender im Rahmen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege - Unterstützung bei der Grundpflege - Unterstützung im administrativen Bereich
3
Punktion – Blutentnahme aus der Vene - Betreuung der Blutspender:innen - Mithilfe beim Aufbau und Gestaltung der Räumlichkeiten bei mobilen Blutspendeaktionen - Nach erfolgter Einschulung und Einarbeitung: Durchführung des Spendergespräches anhand eines vorgegebenen Algorithmus sowie Erteilung der Zulassung zur Blutspende
4
Gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, insbesondere: Durchführung übertragener Pflegemaßnahmen - Beobachtung des Gesundheitszustands - Information, Kommunikation und Begleitung - Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie
5
Gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, insbesondere: Durchführung übertragener Pflegemaßnahmen - Beobachtung des Gesundheitszustands - Information, Kommunikation und Begleitung - Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie
6
Gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz insbesondere: Durchführung übertragener Pflegemaßnahmen - Beobachtung des Gesundheitszustands - Information, Kommunikation und Begleitung - Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie
7
Gemäß Steiermärkischem Sozialbetreuungsberufegesetz, insbesondere: Hauswirtschaftliche Tätigkeiten - Einfache Aktivierung (z. B. Anregung zur Beschäftigung) - Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld - Hygienische Maßnahmen (z. B. Wäschegebarung)
8
Gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, insbesondere: Durchführung übertragener Pflegemaßnahmen - Beobachtung des Gesundheitszustands - Information, Kommunikation und Begleitung - Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie
9
Gemäß Richtlinie des Landes Steiermark für "Betreutes Wohnen" für Senior:innen, insbesondere: Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld - Informations-, Organisations-, Kommunikations- und Begleitaufgaben - Motivation und Angebote zum mentalen und körperlichen Training
10