Reinigung der Räumlichkeiten - Einhaltung der vorgegebenen Richtlinien und Reinigungspläne … Berufserfahrung in der Raumpflege - Erfahrung mit Hygienevorschriften - Gepflegtes und freundliches Auftreten - Selbstständige und verlässliche Arbeitsweise
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Administrative Aufgaben wie z. B. Stammdatenerfassung, Datenkontrolle, Einsatzkorrekturen und Kontaktdatenverwaltung - Büroorganisation wie z. B. Vorbereitung von Dienstbesprechungen, Sicherstellung von Hol - und Bringdiensten sowie Mithilfe in der Lagerverwaltung
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Betreuung orthopädischer Patienten sowie Begleitdienste (Hol- und Bringedienst) - Betreuung zu Pflegender im Rahmen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege - Unterstützung bei der Grundpflege - Unterstützung im administrativen Bereich
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Gemäß Steiermärkischem Sozialbetreuungsberufegesetz, insbesondere: Hauswirtschaftliche Tätigkeiten - Einfache Aktivierung (z. B. Anregung zur Beschäftigung) - Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld - Hygienische Maßnahmen (z. B. Wäschegebarung)
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Gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, insbesondere: Durchführung übertragener Pflegemaßnahmen - Beobachtung des Gesundheitszustands - Information, Kommunikation und Begleitung - Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie
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Gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, insbesondere: Durchführung übertragener Pflegemaßnahmen - Beobachtung des Gesundheitszustands - Information, Kommunikation und Begleitung - Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie
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Gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, insbesondere: Durchführung übertragener Pflegemaßnahmen - Beobachtung des Gesundheitszustands - Information, Kommunikation und Begleitung - Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie
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Gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, insbesondere: Durchführung übertragener Pflegemaßnahmen - Beobachtung des Gesundheitszustands - Information, Kommunikation und Begleitung - Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie
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Gemäß Steiermärkischem Sozialbetreuungsberufegesetz, insbesondere: Hauswirtschaftliche Tätigkeiten - Einfache Aktivierung (z. B. Anregung zur Beschäftigung) - Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld - Hygienische Maßnahmen (z. B. Wäschegebarung)
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Gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, insbesondere: Durchführung übertragener Pflegemaßnahmen - Beobachtung des Gesundheitszustands - Information, Kommunikation und Begleitung - Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie
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