Psychiatrische Behandlung und Betreuung der Insassinnen:Insassen - Eigenständige Vornahme der erforderlichen elektronischen Dokumentationen - Verfassen von Berichten und Stellungnahmen - Bearbeitung allfälliger Statistiken - Teilnahme an internen Schulungen und Tagungen
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Durchführung von pflegerischen Maßnahmen - Unterstützung des diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonals - Unterstützung der Ärztinnen:Ärzte … Durchführung von pflegerischen Maßnahmen - Unterstützung des diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonals
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Beratung, Begleitung und Betreuung der Insassinnen:Insassen - Förderung der Insassinnen:Insassen in ihrer persönlichen Entwicklung, Selbstständigkeit und beruflichen Integration - Erarbeitung und Umsetzung von Beschäftigungsangeboten für die Insassinnen:Insassen
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Pflegerische Betreuung und Versorgung der Insassinnen:Insassen - Assistenz bei Untersuchungen und Behandlungen - Eigenständige Durchführung von ärztlich veranlassten Maßnahmen - Verwaltung und Ausgabe von Medikamenten und Suchtmitteln
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Beratung, Begleitung und Betreuung der Insassinnen:Insassen - Förderung der Insassinnen:Insassen in ihrer persönlichen Entwicklung, Selbstständigkeit und beruflichen Integration - Erarbeitung und Umsetzung von Beschäftigungsangeboten für die Insassinnen:Insassen
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Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit sozialen Randgruppen - Pflichtpraktikum muss im Studienplan Soziale Arbeit vorgesehen sein - 30-38 Wochenstunden - 7 Wochen Mindestpraktikumsdauer … Weitere Informationen über die JBA finden Sie unter www.jba.gv.at
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Erhalten und Fördern vorhandener Fähigkeiten der Insassinnen:Insassen im Sinne des - Rehabilitationsplanes (Gruppensettings und Einzelbetreuung) - Unterstützung der Insassinnen:Insassen beim Erlangen von sozialen und lebenspraktischen Fertigkeiten
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Sozialanamnestische Erhebungen - Betreuung der Insassinnen:Insassen (Einzel- und Gruppensettings) - Assistenz im Aufbau und bei der Aufrechterhaltung bzw. Intensivierung von Außen- und Angehörigenkontakten - Besichtigung und Bewertung potentieller Nachsorgeeinrichtungen
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Erhalten und Fördern vorhandener Fähigkeiten der Insassinnen:Insassen im Sinne des - Rehabilitationsplanes (Gruppensettings und Einzelbetreuung) - Unterstützung der Insassinnen:Insassen beim Erlangen von sozialen und lebenspraktischen Fertigkeiten
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Erstellung klinisch-forensischer Stellungnahmen und Gutachten für den Maßnahmenvollzug - gemäß § 21 Abs. 2 StGB - Ausarbeitung und Darstellung von Informationen aus dem Strafakt (Urteile, Sachverständigengutachten, Vernehmungsprotokolle, etc
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