Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt - Unbescholtenes Vorleben (Strafregisterauszug ist vorzulegen vor der Aufnahme) … Eine angemessene und leistungsorientierte Entlohnung gemäß den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetzes 2025
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Dienstbeginn: ehest möglich - Beschäftigungsausmaß / Dienstverhältnis: 30 - 40 Wochenstunden, Vertragsbediensteten-Verhältnis, unbefristet - Funktionslaufbahn GD 20.3, monatlich mind. € 2.693,55 brutto - bei Vollbeschäftigung mit 40 Wochenstunden
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Selbstständiges Arbeiten und Mithilfe bei der Erledigung von kommunalen Aufgaben, vor allem in den Bereichen Bauhof, Straßen, Kanal, Wasser, Müll, Pflege und Instandhaltung öffentlicher Anlagen und Gebäude, Landschafts- und Ortsbildpflege, Straßenbeleuchtung …
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(50 bis 75 Prozent) - gesucht. Unser Dorflädele ist mehr als nur ein Geschäft! Es ist ein Treffpunkt und ein Stück „Seele“ unseres Dorfes! Die Gemeinde Buch bringt aufgrund der anstehenden Pensionierung einer langjährigen Mitarbeiterin folgende Stelle zur Ausschreibung
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In dieser wichtigen Funktion sorgen Sie für Sauberkeit und ein einladendes Erscheinungsbild unserer Gemeinde: Gründliche Reinigungsarbeiten in den verschiedenen Gemeindeeinrichtungen (wie Schulen, Gesundheitszentrum, Freibad, Veranstaltungshalle, etc
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folgender Dienstposten zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben … Vertragsbediensteten-Dienstposten der Funktionslaufbahn GD 12.1 Vollbeschäftigung mit 40 Wochenstunden Dienstbeginn 01.02.2027 spätestens 01.08.2027 … Dienstverhältnis und Entlohnung: Gemäß Oö. GDG 2002 und OÖ
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abgeschlossene Ausbildung im handwerklichen oder technischen Bereich - praktische Allrounder-Qualitäten und handwerkliches Geschick … Gemeindeangestelltengesetz (Einstufung entsprechend Qualifikation und anrechenbarer Vordienstzeiten)
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Erfolgreich abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung (Lehrabschluss) - Abgeschlossener Wehr- oder Wehrersatzdienst - Handwerkliches Interesse und Geschick - Führerschein der Klasse C, BE - Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit, Überstunden und Mehrdienstleistungen … Gemeindeamt Koppl
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Unterstützung der Kindergartenleitung, der Pädagogin/des Pädagogen und des Kollegiums bei der Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Bereich der Elementarpädagogik iSd § 3 NÖ Kindergartengesetzes 2006 idgF - Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren
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