KV-MitarbeiterInnen (ausgenommen Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte), die länger als zwei Jahre durchgehend an der Medizinischen Universität Innsbruck beschäftigt sind Beamte und von der Pensionskassenzusage erfasste Vertragsbedienstete
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KV-MitarbeiterInnen (ausgenommen Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte), die länger als zwei Jahre durchgehend an der Medizinischen Universität Innsbruck beschäftigt sind Beamte und von der Pensionskassenzusage erfasste Vertragsbedienstete
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Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs - Schulwegsicherung - Kontrollen für Sicherheit sowie Ordnung im gesamten Gemeindegebiet inkl. Veranstaltungen - Überwachung der Einhaltung ortspolizeilicher Verordnungen sowie der gemeindeeigenen Einrichtungen
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KV-MitarbeiterInnen (ausgenommen Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte), die länger als zwei Jahre durchgehend an der Medizinischen Universität Innsbruck beschäftigt sind Beamte und von der Pensionskassenzusage erfasste Vertragsbedienstete
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KV-MitarbeiterInnen (ausgenommen Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte), die länger als zwei Jahre durchgehend an der Medizinischen Universität Innsbruck beschäftigt sind Beamte und von der Pensionskassenzusage erfasste Vertragsbedienstete
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Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs - Schulwegsicherung - Kontrollen für Sicherheit sowie Ordnung im gesamten Gemeindegebiet inkl. Veranstaltungen - Überwachung der Einhaltung ortspolizeilicher Verordnungen sowie der gemeindeeigenen Einrichtungen
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KV-MitarbeiterInnen (ausgenommen Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte), die länger als zwei Jahre durchgehend an der Medizinischen Universität Innsbruck beschäftigt sind Beamte und von der Pensionskassenzusage erfasste Vertragsbedienstete
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KV-MitarbeiterInnen (ausgenommen Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte), die länger als zwei Jahre durchgehend an der Medizinischen Universität Innsbruck beschäftigt sind Beamte und von der Pensionskassenzusage erfasste Vertragsbedienstete
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Translationale experimentelle Geburtsmedizin - Besoldungsgruppe W2 BBesG ÜfBE- befristet für fünf Jahre - (Kennziffer: Prof. 682/2026) - Die Anstellung erfolgt als Professor*in im Angestelltenverhältnis gemäß § 102 Absatz 5 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)
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