Sie leisten unseren Kund:innen Gesellschaft, begleiten sie bei Aktivitäten und fördern soziale Kontakte - Sie entlasten pflegende Angehörige durch ihre mehrstündige Anwesenheit - Sie unterstützen bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, bei der Körperpflege und der Nahrungsaufnahme unter Aufsicht und Anleitung von …
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Gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz insbesondere: Durchführung übertragener Pflegemaßnahmen - Beobachtung des Gesundheitszustands - Information, Kommunikation und Begleitung - Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie
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Gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, insbesondere: Durchführung übertragener Pflegemaßnahmen - Beobachtung des Gesundheitszustands - Information, Kommunikation und Begleitung - Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie
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Pflege und Betreuung von Menschen lt. GUKG und dem Lebensqualitätskonzept der Caritas … In Österreich abgeschlossene bzw. anerkannte Berufsausbildung als Pflegefachassistent*in sowie Berufsberechtigung - Freude an der Arbeit mit Menschen
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Gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, insbesondere: Durchführung übertragener Pflegemaßnahmen - Beobachtung des Gesundheitszustands - Information, Kommunikation und Begleitung - Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie
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Gemäß Steiermärkischem Sozialbetreuungsberufegesetz, insbesondere: Hauswirtschaftliche Tätigkeiten - Einfache Aktivierung (z. B. Anregung zur Beschäftigung) - Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld - Hygienische Maßnahmen (z. B. Wäschegebarung)
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Gemäß Steiermärkischem Sozialbetreuungsberufegesetz, insbesondere: Hauswirtschaftliche Tätigkeiten - Einfache Aktivierung (z. B. Anregung zur Beschäftigung) - Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld - Hygienische Maßnahmen (z. B. Wäschegebarung)
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Gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, insbesondere: Durchführung übertragener Pflegemaßnahmen - Beobachtung des Gesundheitszustands - Information, Kommunikation und Begleitung - Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie
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Gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz insbesondere: Durchführung übertragener Pflegemaßnahmen - Beobachtung des Gesundheitszustands - Information, Kommunikation und Begleitung - Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie
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Gemäß Steiermärkischem Sozialbetreuungsberufegesetz, insbesondere: Hauswirtschaftliche Tätigkeiten - Einfache Aktivierung (z. B. Anregung zur Beschäftigung) - Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld - Hygienische Maßnahmen (z. B. Wäschegebarung)
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