Abgeschlossene fachspezifische Ausbildung (z.B. FachsozialbetreuerInnen für Behindertenarbeit, auch PflegeasstistentInnen, PflegefachasstistentInnen, Dipl. Gesundheits- und KrankenpflegerIn) - Bereitschaft für Wochenend- und Feiertagsdienste sowie Nachtarbeitsbereitschaft
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Koordinieren und organisieren der Angebote im Treffpunkt - Inhaltliche und organisatorische Verantwortung im Sinne der Mitgestaltung und Beteiligung der BesucherInnen des Treffpunktes - Kooperation mit den EinrichtungsleiterInnen
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Lernunterstützung sowie Vorbereitung auf die Berufsschule - Motivation und Begleitung beim Erreichen des Ausbildungsziels - Unterstützung bei persönlichen, finanziellen und rechtlichen Herausforderungen - Akquise von Praktikumsplätzen sowie Unterstützung bei der Lehrstellenvermittlung
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Das Wohnhaus ist Lebensmittelpunkt für Menschen mit Behinderungen. Im Sinne des Betreuungskonzeptes steht in der Begleitung des/der Klient*in im Lebensbereich Wohnen die größtmögliche Selbstständigkeit, Individualität und Eigenverantwortung im Vordergrund
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Sozialanamnestische Erhebungen - Durchführung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten - Assistenz im Aufbau, Aufrechterhaltung und Intensivierung von Außen- und Angehörigenkontakten - Soziale Betreuung der Insassinnen:Insassen - Umsetzung einer Tagesstrukturierung
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Was wir erwarten: abgeschlossene Ausbildung als Fachsozialbetreuer*in (Altenarbeit) oder Pflegeassistent*in - Freude an der individuellen Betreuung von älteren Menschen in ihrem Zuhause - Kooperationsbereitschaft und Flexibilität
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Sozialanamnestische Erhebungen - Durchführung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten - Assistenz im Aufbau, Aufrechterhaltung und Intensivierung von Außen- und Angehörigenkontakten - Soziale Betreuung der Insassinnen:Insassen - Umsetzung einer Tagesstrukturierung
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Die Aufgaben umfassen Aktivitäten, die normalerweise zur Selbstversorgung der Privatsphäre gehören. Besondere Bedeutung kommt der Heimhilfe in der Betreuung und Unterstützung von chronisch kranken Menschen und Menschen mit altersbedingten Einschränkungen zu
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Koordinieren und organisieren der Angebote im Treffpunkt - Inhaltliche und organisatorische Verantwortung im Sinne der Mitgestaltung und Beteiligung der BesucherInnen des Treffpunktes - Kooperation mit den EinrichtungsleiterInnen
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Abgeschlossene Ausbildung zum/-r Heimhelferin bzw. Heimhelfer nach dem NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz (NÖ SBBG 2007) oder einer gleichwertigen Ausbildung nach den Ausbildungsvorschriften anderer Bundesländer (entsprechend der Art
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