Betreuung pflegebedürftiger Menschen unter Anleitung und Aufsicht des diplomierten Pflegepersonals - Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen einschließlich der sozialen Betreuung der Kund*innen unter Berücksichtigung ihrer speziellen Bedürfnisse
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Tätigkeiten gem. Oö. Sozialberufegesetz (Oö. SBG) - Sicherung sozialer Grundbedürfnisse durch Aufrechterhaltung und Förderung der Selbstständigkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe, Unterstützung bei der Basisversorgung und Aktivitäten des täglichen Lebens, sofern es sich um selbstbestimmte Personen handelt
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Pflege und Betreuung von älteren Menschen laut GuKG und unter Berücksichtigung ihrer speziellen Bedürfnisse im häuslichen Umfeld - Tätigkeitsbereiche und Kompetenzen gem. GuKG - Dokumentation pflege- und betreuungsrelevanter Daten
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Betreuung pflegebedürftiger Menschen unter Anleitung und Aufsicht des diplomierten Pflegepersonals - Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen einschließlich der sozialen Betreuung der Kund*innen unter Berücksichtigung ihrer speziellen Bedürfnisse
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Betreuung pflegebedürftiger Menschen unter Anleitung und Aufsicht des diplomierten Pflegepersonals - Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen einschließlich der sozialen Betreuung der Kund*innen unter Berücksichtigung ihrer speziellen Bedürfnisse
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Durchführung aller Tätigkeiten einer/s Heimhelfer/in lt. Tätigkeitskatalog - Arbeit in der häuslichen Umgebung des Klienten (mobile Pflege) - Unterstützung bei der Körperpflege und Freizeitgestaltung - Begleitung zum Arzt und Botengänge
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Betreuung pflegebedürftiger Menschen unter Anleitung und Aufsicht des diplomierten Pflegepersonals - Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen einschließlich der sozialen Betreuung der Kund*innen unter Berücksichtigung ihrer speziellen Bedürfnisse
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Tätigkeiten gem. Oö. Sozialberufegesetz (Oö. SBG) - Sicherung sozialer Grundbedürfnisse durch Aufrechterhaltung und Förderung der Selbstständigkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe, Unterstützung bei der Basisversorgung und Aktivitäten des täglichen Lebens, sofern es sich um selbstbestimmte Personen handelt
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Tätigkeiten gem. Oö. Sozialberufegesetz (Oö. SBG) - Sicherung sozialer Grundbedürfnisse durch Aufrechterhaltung und Förderung der Selbstständigkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe, Unterstützung bei der Basisversorgung und Aktivitäten des täglichen Lebens, sofern es sich um selbstbestimmte Personen handelt
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Betreuung pflegebedürftiger Menschen unter Anleitung und Aufsicht des diplomierten Pflegepersonals - Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen einschließlich der sozialen Betreuung der Kund*innen unter Berücksichtigung ihrer speziellen Bedürfnisse
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