Abgeschlossene Ausbildung (Lehrabschluss) als Koch bzw. Köchin - PrakƟsche Berufserfahrung als Koch bzw. Köchin - Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Freude am respektvollen Umgang mit älteren Menschen … Entlohnung nach dem Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz
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Planung, Organisation und Durchführung der praktischen Anleitung von Auszubildenden • Erstellung individueller Lernziele sowie Planung und Dokumentation der Anleitungseinheiten • Begleitung der Auszubildenden während ihrer Praxiseinsätze und Förderung ihrer fachlichen und persönlichen
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Vollzeit/Teilzeit - Meine Aufgaben - Übernahme der Verantwortung für den gesamten Pflegeprozess … Abgeschlossene Ausbildung im Gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP/BSc), bzw. Nostrifikation in Österreich und Eintragung in das Gesundheitsberuferegister
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Standort Zell am See >> Teilzeit >> 9 Wochenstunden, ab sofort - Was Sie erwartet … Die Entlohnung erfolgt analog dem Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema I, die Einstufung erfolgt nach den anrechenbaren Vordienstzeiten
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Die beiden Standorte umfassen insgesamt acht erstklassige medizinische Abteilungen - Innere Medizin, Anästhesie und Intensivmedizin, Orthopädie und Traumatologie, Allgemeinchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Urologie, Augenheilkunde, Radiologie und Hals … Die Entlohnung erfolgt analog dem Salzburger …
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(Entlohnungsgruppe KP). Die Entlohnung erfolgt nach dem Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz 2001 idgF., vorerst befristet auf ein Jahr und kann danach, je nach Bedarf, verlängert werden. Beschäftigungsausmaß: 20-25 Wochenstunden
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1573 erstmals erwähnt, setzen wir uns seit 450 Jahren jeden Tag für unsere Patient:innen im Pinzgau ein … Die Entlohnung erfolgt analog dem Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema HD, die Einstufung erfolgt nach den anrechenbaren Vordienstzeiten
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Berufserfahrung von Vorteil, aber nicht zwingend nötig - Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein … Die Entlohnung erfolgt analog dem Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema I, die Einstufung erfolgt nach den anrechenbaren Vordienstzeiten
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