Durchführung von Pflegevisiten und Kundeneinsätzen, Unterstützung bei der Erstellung der Pflegeplanung - Fachliche und wirtschaftliche Leitung des Standorts bei Abwesenheit des Pflegemanagements - Qualitätssicherung: Einhaltung der Dokumentations- und Pflegestandards
1
Abgeschlossene Ausbildung nach den geltenden berufsrechtlichen Bestimmungen entsprechend den Anforderungen des Berufsbildes der operationstechnischen Assistenz gemäß § 26 MABG - Hohes Engagement und Eigenverantwortung - Bereitschaft zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung
2
Ihr Verantwortungsbereich umfasst den zentralen Operationsbereich, den Aufwachraum und zugeordnete Außenstellen (z … Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes
3
Mobile Pflege und Betreuung in Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Team - Arbeiten mit Pflegestandards - Mach dir hier ein Bild vom Arbeiten im Hilfswerk NÖ … Abgeschlossene Registrierung im Gesundheitsberuferegister - Führerschein B (eigener PKW von Vorteil)
4
Abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des - GuKG - Abgeschlossene Sonderausbildung gem … Zusatzausbildung für Führungsaufgaben/Management bzw. die Bereitschaft, diese - zu absolvieren - Sozial-, Führungs-, Gestaltungs- und Managementkompetenz
5
Mobile Pflege und Betreuung in Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Team - Arbeiten mit Pflegestandards - Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie - Anleitung und Unterweisung von Auszubildenden der Pflegeassistenzberufe - Mach dir hier ein Bild vom Arbeiten im Hilfswerk NÖ
6
Mobile Betreuung in Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Team - Mach dir hier ein Bild vom Arbeiten im Hilfswerk NÖ … Abgeschlossene Ausbildung zur Heimhilfe nach dem NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz (Anerkennung bei Abschluss im Ausland)
7
Diagnostik, Behandlung und Betreuung von Insassinnen:Insassen mit psychischen Erkrankungen - Krisenintervention zur Bewältigung akuter psychischer Ausnahmesituationen - Dokumentation des Gesundheitszustandes der Insassinnen:Insassen sowie Verfassen von Berichten und Stellungnahmen
8
Ausbildung nach den Bestimmungen des 3. Hauptstückes des GuKG (Pflegeassistentin bzw. Pflegeassistent), oder - Ausbildung nach den Bestimmungen des NÖ Sozialbetreuungsberufegesetzes, LGBl. 9230, oder eine gleichwertige Ausbildung nach den Ausbildungsvorschriften anderer Bundesländer
9
Ein an einer Universität in der Republik Österreich erworbenes oder anerkanntes Abschlusszertifikat der Humanmedizin - Berechtigung durch die Österreichische Ärztekammer zur Ausübung des ärztlichen Berufes im Sonderfach Radiologie
10